freier Dienstvertrag
Ein freier Dienstnehmer hat angeboten bei Ihnen selbständig zu arbeiten.
Dabei entstehen oft Unsicherheiten. Hier die Antworten zu häufig gestellten Fragen:
MERKMALE DES FREIEN DIENSTVERTRAGES:
- geringe oder keine persönliche Abhängigkeit
- Freie Dienstnehmer können sich in der Regel vertreten lassen
- sie sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert
- sie können eigene Arbeitsmittel verwenden
- sie übernehmen keine Erfolgsgarantie
- sie werden normalerweise nach Stunden bezahlt
Unterschied zum Werkvertrag
Der Werkvertrag ist auf ein bestimmtes „Werk“ gerichtet (Zielschuldverhältnis), der freie Dienstvertrag auf eine bestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis).
Sozialversicherungsbeiträge & Steuern?
Es müssen - bis auf winzige Details - die gleichen Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden wie bei einem Arbeits/Dienstvertrag. Diese führt der "Arbeitgeber" ab. Die Einkommens- und Umsatzsteuer müssen die Dienstleister selbst zahlen, d.h. Die Dienstleister müssen eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt abgeben.
QUELLE:
http://www.arbeiterkammer.at

